Unter Berücksichtigung der am 16.03.2020 vereinbarten Leitlinien zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Coronavirus SARS-CoV-2-Krise in Deutschland sowie dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung der Coronavirus SARS-CoV-2 Krise (Sozialdienstleister-Einsatzgesetz; SodEG) gibt es die Möglichkeit, Maßnahmen unverändert oder in alternativer Form weiterzuführen (1) bzw. einen Antrag auf einen Zuschuss nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) zu stellen (2).
(1) Weiterführung von Maßnahmen
Mehr erfahren Sie auf der Seite: Corona-Virus: Informationen zur Weiterführung von Maßnahmen
(2) Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG)
Leistungsträger für die sozialen Dienste, die ihren Bestand nicht mit vorrangigen verfügbaren Mitteln absichern können, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf einen Zuschuss nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz bei der Bundesagentur für Arbeit zu stellen.
Mehr erfahren Sie auf der Seite: Informationen zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
JC-RNK.Traegerteam@jobcenter-ge.de