Aktuell gehen vielen Mietern wieder die alljährlichen Nebenkostenabrechnungen zu. Auf Basis gezahlter Abschläge, werden eventuelle Rück- oder Nachzahlungen, errechnet. In jedem Fall, ist von Leistungsbeziehern des Jobcenters, eine Kopie dieser Nebenkostenabrechnung einzureichen. Denken Sie daran und kommen Sie eigenständig Ihrer Pflicht nach.
Bei Fragen nehmen Sie bitte telefonisch, persönlich oder über unsere Homepage, Kontakt zu uns auf.