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Finanzielle Leistungen für Unternehmen

Finanzielle Leistungen für Unternehmen

Das Jobcenter ist auch Ansprechpartner für Unternehmer. Wir beraten Sie zu Themen wie Einstellungshilfen, Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen, Menschen mit Behinderung oder Geflüchteten.

Dazu bieten wir Ihnen verschiedene Fördermöglichkeiten an.

Eingliederungszuschuss

Sie können einen finanziellen Zuschuss zur Einstellung bestimmter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten. Dieser kann bis zu 12 Monaten mit einer Förderhöhe von bis zu 50 % des Arbeitsentgelts gewährt werden. Eine höhere Förderung ist für folgende Personengruppen möglich:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu 36 Monate mit einer Höhe von bis zu 50% gefördert werden.
  • Behinderte und schwerbehinderte Menschen können bis zu 70% des Arbeitsentgelts für bis zu 24 Monate gefördert werden. Nach Ablauf von 12 Monaten mindert sich der Eingliederungszuschuss um 10 Prozentpunkte. Eine Minderung auf weniger als 30% der Bemessungsgrundlage wird nicht vorgenommen.
  • Besonders betroffene schwerbehinderte Menschen können bis zu 60 Monate und ab dem vollendeten 55. Lebensjahr bis zu 96 Monate gefördert werden. Besonder betroffen sind beispielweise schwerbehinderte Menschen, deren Eingliederung ins Erwerbsleben wegen Art oder Schwere Ihrer Behinderung besonders schwierig ist. Der Eingliederungszuschuss mindert sich nach Ablauf von 24 Monaten um 10 Prozentpunkte jährlich. Auch in diesen Fällen erfolgt keine Minderung auf weniger als 30% der Bemessungsgrundlage.

Wieviel?

Wie lange und in welcher Höhe Sie den Eingliederungszuschuss erhalten, richtet sich nach dem Einarbeitungsbedarf, den Kompetenzen und dem Potenzial des Bewerbers.

Fördervoraussetzung?

Einstellung in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis verbunden mit einem höheren Einarbeitungsaufwand.

Probearbeiten – „Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG)“

Unentgeltliche Arbeitserprobung zur Feststellung der Eignung für einen bestimmten Arbeitsplatz oder zur Vermittlung von berufsfachlichen Kenntnissen.

Wieviel?

Entsprechend den individuellen Erfordernissen bis zu 6 Wochen. Für Langzeitarbeitslose oder junge Menschen (unter 25) mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen im begründeten Ausnahmefall auch länger.

Fördervoraussetzung?

Notwendigkeit zur Erprobung oder Kenntnisvermittlung.

Förderungen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes (§16e/§16i SGB II)

Mit diesen neuen (ab 01.01.19) Förderungsinstrumenten sollen langzeitarbeitslose Menschen dauerhaft in den Arbeitsmarkt integriert werden. Für Sie als Arbeitgeber werden hier attraktive Förderangebote eröffnet.

Wieviel?

Die Förderhöhe und -dauer richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit des Bewerbers.

§16e SGB II - Eingliederung von Langzeitarbeitslosen: Für Bewerber, die bis zu 2 Jahre arbeitslos sind, kann ein Lohnkostenzuschuss von 75 % im ersten und 50% im zweiten Jahr gezahlt werden. Begleitet wird der Bewerber in der neuen Beschäftigung durch ein professionelles Coaching.
§ 16i SGB II - Teilhabe am Arbeitsmarkt: Für Bewerber, die in den letzten 7 Jahren mindestens 6 Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben, können Lohnkosten für 5 Jahre übernommen werden. In den ersten beiden Jahren zu 100%. In den folgenden 3 Jahren reduziert sich die Förderung um jeweils 10%-Punkte. Auch hier wird der Bewerber durch ein Coaching begleitet.

Fördervoraussetzungen?

2 Jahre Arbeitslosigkeit (16e SGB II) oder 6 Jahre Bezug von Arbeitslosengeld II in den letzten 7 Jahren (16i SGB II) und jeweils ein beschäftigungsbegleitendes Coaching (Das Coaching wird vom Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis zur Verfügung gestellt).

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