Sie ist mal wieder gekommen, die Zeit der Schulferien und auch vieler Urlaube.
Ob eine Reise zu Verwandten und Freunden, ein Ausflug ins Grüne oder auch ein paar Tage Badeurlaub. Denken Sie als Leistungsberechtigte (die Arbeitslosengeld II beziehen), an die Besprechung Ihrer sogenannten Ortsabwesenheit (also dem nicht an der Meldeadresse befinden) sowie die vorherige Genehmigung durch das Jobcenter.
Für insgesamt drei Wochen im Jahr kann das Jobcenter das Arbeitslosengeld II bei Ortsabwesenheit weiterzahlen.
Teilen Sie uns persönlich, telefonisch oder schriftlich, Ihren Zeitraum der Ortsabwesenheit mit. Wir prüfen im Anschluss, ob eine Weiterzahlung Ihrer Leistungen in diesem Zeitraum möglich ist.
Vermeiden Sie eine verspätete Mitteilung um Leistungsunterbrechungen zu vermeiden. Der Gesetzgeber sieht lediglich eine Genehmigung im Voraus vor.
Wir wünschen Ihnen bei Ihren Unternehmungen gute Erholung und eine schöne Zeit.