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Informationen für ukrainische Geflüchtete

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Ab dem 01. Juni 2022 haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine ggf. Anspruch auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II).

Die Jobcenter sind ab dem 01. Juni 2022 für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine zuständig. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ggf. ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung). Zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden.

Neben diesen Unterstützungsleistungen erhalten Sie Zugang zu allen Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkursen, Integrationskursen sowie zu Weiterbildungsmöglichkeiten. Das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis unterstützt Sie bei der Anerkennung Ihrer Berufsabschlüsse und arbeitet eng mit entsprechenden Behörden, Netzwerkpartnern und auch den Geflüchtetenunterkünften zusammen.

 

Informationen zur Leistungsgewährung 

Informationsschreiben – Druckversion

Zum 01.06.2022 soll für hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine der Zugang zu Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende – SGB II) ermöglicht werden.

Voraussetzung dafür wird die Vorlage einer Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz sein. (Das Gesetzgebungsverfahren hierzu ist noch nicht abgeschlossen.)

Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch werden für Anspruchsberechtigte im Rhein-Neckar-Kreis durch das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis gewährt.

Damit eine möglichst zeitnahe Bewilligung von Leistungen zum Lebensunterhalt möglich ist, können die erforderlichen Anträge bereits vorab gestellt werden.

Folgende Unterlagen sind hierfür erforderlich:

Anmeldebogen Ukraine JC RNK

Hauptantrag

Ausfüllhinweise ukrainisch

Ausfüllhinweise russisch

 

Den ausgefüllten Antrag mit Anmeldebogen reichen Sie bitte zusammen mit den folgenden Unterlagen:

• Kopien aller Pässe

• Kopien aller Aufenthaltstitel / Fiktionsbescheinigungen

• Kopie des letzten Bescheides der bisherigen Asylbewerberleistungen und evtl. Einstellungsbescheid

• Bestätigung einer Krankenkasse für die Mitgliedschaft (Wahlerklärung), sofern vorhanden

• Kontoverbindung

• Kopie (Unter-) Mietvertrag

bei der für Sie

zuständigen Geschäftsstelle

des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis ein.

 

 

Den Hauptantrag, die Ausfüllhinweise und alle anderen Formulare finden Sie hier.

 

Weitere Merkblätter:

Grundsicherung einfach erklärt – ukrainisch

Grundsicherung einfach erklärt – russisch

Zusätzliche Informationen

Weitere Informationen zu verschiedenen Themen auf deutsch und ukrainisch finden sie, indem Sie unten auf die Links klicken.

Informationsangebot des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis

Informationsangebot des Bundesministeriums für Inneres und für Heimat