Für viele Frauen ist der Minijob ein erster Schritt zurück ins Arbeitsleben. Aber ist dieser wirklich eine Alternative zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder eine Sackgasse?
Die Tatsache, dass viele Frauen ausschließlich geringfügig arbeiten, hat erhebliche Folgen für die eigene Existenzsicherung – heute und im Alter.
Petra Bölle, die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Heidelberg konnte den Experten Thomas Tallafuss der Deutschen Rentenversicherung für diesen interessanten Vortrag gewinnen
Fragen wie
– Worin liegt der Unterschied zwischen Minijob und Midijob (Gleitzone)?
– Welche Rechte und Pflichten ergeben sich daraus?
– Welche Auswirkungen hat ein Mini- oder Midijob auf die Rente?
– Welche Rolle spielt der Mindestlohn?
wird er beantworten.
Die kostenfreie Veranstaltung findet am 14.5.2019 um 9.00 in der Agentur für Arbeit Heidelberg, Kaiserstr. 69-71 in Raum 235 statt.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, Dauer ca. 2 Stunden.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Petra Bölle unter 06221/524220 oder per Mail:
Heidelberg.bca@arbeitsagentur.de.
Pressemitteilung der Agentur für Arbeit Nr. 027 / 2019 – 30. April 2019