Bereits am 01. Januar 2019 trat die Gesetzesänderung zu neuen Fördermöglichkeiten bei Einstellung von langzeitarbeitslosen Arbeitsuchenden, besser bekannt unter dem Förderbegriff „MitArbeit“, in Kraft.
Arbeitgeber haben nun die Möglichkeit durch Lohnkostenzuschüsse, wenn sie Personen der jeweiligen Zielgruppe einstellen, gefördert zu werden.
Welche Zielgruppen diese Förderung erhalten können und weiteres zur neuen Förderung, wird im neuen Erklärfilm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Ausdruck gebracht.
Sie sind Arbeitgeber und möchten selbst einen langzeitarbeitslosen Arbeitsuchenden einstellen? Erhalten Sie durch unsere persönlichen Ansprechpartner für Arbeitgeber Unterstützung:
https://www.jobcenter-rnk.de/arbeitgeber/persoenlicher-ansprechpartner/