Die Bundesregierung hat die neuen Regelsätze für Empfänger von Arbeitslosengeld II bekannt gegeben.
Ab dem 01. Januar 2020 gelten folgende Beträge (in Klammer sehen Sie die Veränderung zum aktuellen Regelsatz):
für Alleinstehende oder Alleinerziehende | 432,00 € (+ 8 Euro) |
für volljährige Partner | 389,00 € (+ 7 Euro) |
für 18- bis 24-Jährige in einer Bedarfsgemeinschaft/Personen unter 25 Jahren, die ohne Zustimmung des Jobcenters umziehen | 345 € (+ 6 Euro) |
für 14- bis unter 18-Jährige | 328,00 € (+ 6 Euro) |
für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 308,00 € (+ 6 Euro) |
für Kinder bis unter 6 Jahre | 250,00 € (+ 5 Euro) |