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Neue Regelsätze ab 01. Januar 2020

Die Bundesregierung hat die neuen Regelsätze für Empfänger von Arbeitslosengeld II bekannt gegeben.

Ab dem 01. Januar 2020 gelten folgende Beträge (in Klammer sehen Sie die Veränderung zum aktuellen Regelsatz):

für Alleinstehende oder Alleinerziehende 432,00 € (+ 8 Euro)
für volljährige Partner 389,00 € (+ 7 Euro)
für 18- bis 24-Jährige in einer Bedarfsgemeinschaft/Personen unter 25 Jahren, die ohne Zustimmung des Jobcenters umziehen 345 € (+ 6 Euro)
für 14- bis unter 18-Jährige 328,00 € (+ 6 Euro)
für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren 308,00 € (+ 6 Euro)
für Kinder bis unter 6 Jahre 250,00 € (+ 5 Euro)

Bitte beachten Sie, dass die Änderungen der Regelsätze durch uns automatisch vorgenommen werden. Hierfür bedarf es keiner Mitteilung Ihrerseits.