Der Gesetzgeber hat vorübergehend den Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende vereinfacht. Unter anderem sind folgende, befristete Änderungen in Kraft getreten:
- Aussetzen der Vermögensprüfung
Wer ab dem 01.03.2020 bis einschließlich zum 31.03.2021 einen Neuantrag auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende stellt, für den entfällt für die ersten 6 Monate die Vermögensprüfung, wenn erklärt wird, dass kein erhebliches Vermögen verfügbar ist. - In den ersten 6 Monaten des Leistungsbezugs werden die Ausgaben für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt.
- Sie sind Selbständig oder Künstler? Nutzen Sie die speziell für Sie eingerichtete Hotline 0800 455521 um sich über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren.
Aktuelle Informationen, einen Überblick über die Neuregelungen in der Grundsicherung und abrufbare Anträge gibt es unter: www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung
NEU – Digitaler Lotse: Sie sind sich unsicher, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben? Dann nutzen Sie den neu eingerichteten digitalen Losten, der Sie bei Überprüfung des Anspruchs auf Grundsicherung unterstützt.