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Erstantragstellung auf Arbeitslosengeld II

Erstantragstellung auf Arbeitslosengeld II

Sie haben noch nie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG II) im Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis gestellt oder Ihre letzte finanzielle Unterstützung ist mehr als 3 Monate her? Hier finden Sie alle Informationen dazu, wie die Antragstellung abläuft, welche Unterlagen wir von Ihnen brauchen und was Sie beachten sollten.

Sollte Ihre letzte finanzielle Unterstützung noch keine 3 Monate her sein, dann informieren Sie sich unter „Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II (ALG II)“ über die nächsten Schritte.

In unserem Erklär-Video erfahren Sie mehr zu den Abläufen der Antragsstellung.

Bitte beachten Sie, dass auch mit bereits selbst ausgedruckten bzw. ausgefüllten Antragsunterlagen, alle 5 Schritte der Erstantragsstellung durchlaufen werden müssen.

1. Antragstellung

Telefonisch können Sie einen Antrag auf ALG II stellen, indem Sie alle nötigen Formulare ausgefüllt einreichen. Diese können Sie sich vorher telefonisch ohne Termin zusenden lassen oder downloaden.

Formulare für Ihren Erstantrag:

  • ausgefüllte Antragsbegründung
  • Anmeldebögen aller BG-Mitglieder*
  • Lebenslauf aller BG-Mitglieder*
*Bedarfsgemeinschaft = u.a. alle Personen, die im Haushalt zusammenwohnen (mit wechselseitigem Willen, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen)

Alle Formular finden Sie zum Download im Formularcenter.

Diese Unterlagen müssen Sie mitbringen:

  • Gültiger Personalausweis oder
  • Gültiger Pass inklusive Meldebestätigung und gültigem Aufenthaltstitel
  • Antragsbegründung

Das müssen Sie beachten:

  • Öffnungszeiten des Jobcenters RNK
  • Bitte bringen Sie alle Anmeldebögen von Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft mit zur Antragsstellung

2. Datenaufnahme sowie Terminvergabe

Nachdem Ihre Daten aufgenommen wurden, wird ein Rückruf durch Ihren festen Ansprechpartner (in der Regel taggleich) vereinbart.

Ablauf der Datenaufnahme:

  • Datenaufnahme aller BG-Mitglieder
  • Anmeldung aller BG-Mitglieder
  • Terminabsprache und Terminvergabe

Alle Formular finden Sie zum Download im Formularcenter.

Diese Unterlagen müssen Sie auch mitbringen:

  • Anmeldebögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (BG)
  • Lebenslauf aller BG-Mitglieder, die 15 Jahre oder älter sind im Format Tag, Monat und Jahr

Das müssen Sie beachten:

  • Bitte beachte Sie das Alter der BG-Mitglieder (über / unter 15 Jahre). Entsprechend bringen Sie bitte den Anmeldebogen für über oder unter 15 Jährige mit.

3. Ausführliche Leistungs- und Antragsberatung mit Ihrem festen Ansprechpartner

Im ersten Telefongespräch werden Ihre Daten in unser System übertragen. Sie bekommen außerdem Informationen über die nächsten Schritte und Broschüren, die Sie selbstständig durchlesen müssen.

Das macht Ihr Ansprechpartner:

  • Es wird bereits grob geprüft ob Sie Anspruch haben
  • Sie erhalten bereits Merkblätter und weitere Informationen

4. Erstgespräch mit einer Integrationsfachkraft

Im nächsten Termin sprechen Sie mit der für Sie zuständigen Integrationsfachkraft darüber, wie Sie (wieder) in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können.

So läuft das Erstgespräch ungefähr ab:

  • Weitere für den Vermittlungsprozess wichtige Daten werden von Ihnen aufgenommen
  • Ihr Bedarf an Unterstützung wird ermittelt
  • Planung der Aktivitäten (Wer macht was bis wann usw.)
  • Stellenangebote / Unterstützungsangebote werden vorschlagen
  • Erstellung einer Eingliederungsvereinbarung

 

Was ist eine Eingliederungsvereinbarung?

  • Die Eingliederungsvereinbarung ist eine Abmachung zwischen Ihnen und dem Jobcenter, in der beide Seiten gemeinsam festlegen, welche Ziele verfolgt werden sollen, um die Arbeitslosigkeit zu beenden.

5. Antragsabgabe bei Ihrem festen Ansprechpartner

Im letzten Schritt geben Sie Ihren fertigen Antrag bei Ihrem Ansprechpartner ab. Dieser wird schnellstmöglich bearbeitet und Sie bekommen eine Rückmeldung, ob Ihr Antrag genehmigt werden kann oder nicht.

Das macht Ihr Ansprechpartner:

  • Es wird geprüft, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind
  • Es werden weitere Schritte zur Bearbeitung Ihres Antrags falls nötig vereinbart
  • Erforderliche Antragskorrekturen werden besprochen