Geldleistungen
Das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis bearbeitet unter anderem folgende Geldleistungen:
- Regelbedarf § 20 SGB II
- Mehrbedarf nach § 21 SGB II
- Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II
- Einmalige Leistungen nach § 24 Abs. 3 SGB II (nicht im Regelbedarf erfasst)
- Darlehen Regelleistung § 24 Abs. 1 SGB II
- Mehrbedarf für unabweisbare digitale Endgeräte für die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht