Unterhalt
Unterhaltsheranziehung gem. § 33 SGB II
Das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis hat wegen der Komplexität der Rechtsmaterie ein zentrales Team für die Festsetzung und Heranziehung von Unterhaltsansprüchen gebildet. Das Team hat seinen Sitz in der Geschäftsstelle Heidelberg.
Unterhaltsansprüche gegen Dritte, die bei Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II kraft Gesetzes nach § 33 SGB II auf das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis übergehen, werden von diesem Team geltend gemacht.