Die Zwischenzeugnisse sind da, das 2. Halbjahr hat bereits begonnen und auch Prüfungsvorbereitungen laufen auf Hochtouren.
Doch nicht nur diese Themen stehen jedes Jahr erneut auf der Tagesordnung. In vielen Klassenzimmern wird auch bereits über eintägige Schulausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten, gesprochen. Oft stellt sich auch die Frage, wer soll die hierfür entstehenden Kosten bezahlen? Das Bildungs- und Teilhabepaket kann unterstützen!
Nach § 28 Abs. 2 Sozialgesetzbuch II können für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht beendet haben, die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten erstattet werden.
Stellen Sie hierfür bitte rechtzeitig im Voraus einen Antrag! Diesen finden Sie in unserem Formularcenter.
Bei Fragen kontaktieren Sie gerne Ihren fachlichen Ansprechpartner z. B. über das Kontaktformular auf unserer Homepage.