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Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellungen

Gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden, wenn

  • der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist oder
  • eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.

Eine öffentliche Bekanntmachung ist auch im Rahmen der Veröffentlichung auf einer Webseite möglich. Das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis hat sich für eine Veröffentlichung auf dieser Webseite entschieden.

In der Überschrift finden Sie Nachname und Vorname des Empfängers der öffentlichen Zustellung.

Öffnen Sie das Dokument durch einen Klick auf den zugehörigen Link

Köhler, Paul

08.12.2023

Kuner, Stevie Michael

06.12.2023

Skotska, Mariia

06.12.2023

Siles Torrecillas, Angel

01.12.2023

Weber, Michelle

22.11.2023

Werschak, Roland

22.11.2023