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Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellungen

Gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden, wenn

  • der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist oder
  • eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.

Eine öffentliche Bekanntmachung ist auch im Rahmen der Veröffentlichung auf einer Webseite möglich. Das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis hat sich für eine Veröffentlichung auf dieser Webseite entschieden.

In der Überschrift finden Sie Nachname und Vorname des Empfängers der öffentlichen Zustellung.

Öffnen Sie das Dokument durch einen Klick auf den zugehörigen Link

Lytvnenko, Inna

02.06.2023

Lytvynenko, Alina

02.06.2023

Osnik, Maksym

25.05.2023

Mandzii, Pavlo

25.05.2023

Özbicer, Saim

24.05.2023