Im Rahmen der Förderung nach dem Teilhabechancengesetz ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, ein Beschäftigungsverhältnis auf längere Zeit finanziell zu fördern (§16i oder §16e SGB II). Hierdurch sollen Langzeitarbeitslosen Menschen und Langzeitleistungsbeziehenden, neue Chancen zur beruflichen Integration eröffnet werden. Wir möchten Ihnen hier einen Überblick über aktuelle Beschäftigungsangebote hierzu geben.
Erfahren Sie von Herrn Klaus N. über seinen Weg in die neue Beschäftigung
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