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Für Institutionen

Für Institutionen

Informieren Sie sich hier über den Einkauf von Arbeitsmarktdienstleistungen, über Vertragsausführungen, die Qualitätssicherung des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis und über den Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen.

Arbeitsmarktdienstleistungen

Die Arbeitsmarktdienstleistungen werden durch Vergabeverfahren der Regionalen Einkaufszentren (REZ) im Auftrag der Agenturen für Arbeit und Jobcenter im jeweiligen Zuständigkeitsbezirk auf Grundlage der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) bzw. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) realisiert.
Für das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis ist das REZ Südwest zuständig.

Ausschreibungen

Der Einkauf von Arbeitsmarktdienstleistungen erfolgt durch elektronische Vergabeverfahren, die ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern durchgeführt werden. Die Veröffentlichungstexte und die Vergabeunterlagen der elektronischen Vergabeverfahren sind daher nicht auf unserer Homepage eingestellt, sondern befinden sich auf der e-Vergabe-Plattform. Zusätzlich wird eine Kurzinformation auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes über die jeweils veröffentlichten Vergabeverfahren publiziert.

Übergreifende Informationen und Näheres zur Nutzung der e-Vergabe für den Einkauf von Arbeitsmarktdienstleistungen sowie aktuelle Termine finden Sie unter Übergreifende Informationen.

Vertragsausführung

Im Folgenden finden Sie die notwendigen Vordrucke für die Vertragsausführung.

Qualitätssicherung

Das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis überprüft regelmäßig die Qualität seiner geförderten Maßnahmen. So kann es gewährleisten, dass die Ziele der Maßnahmen erreicht werden.
Das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis überprüft die Qualität von Arbeitsmarktdienstleistungen und die Eignung von Trägern auf folgende Weise:

  • Fachkräfte unseres Jobcenters betreuen die Maßnahmen
  • Beobachten von Erfolgen der Maßnahmen und Träger (etwa durch Verbleibs- und Eingliederungsquoten zu unterschiedlichen Zeitpunkten nach Austritt aus der Maßnahme)
  • Der zentrale Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) prüft ebenfalls Maßnahmen und Träger vor Ort
  • Vertrags- und Lieferantenmanagement durch die Regionalen Einkaufszentren
Die gewonnenen Erkenntnisse teilt die BA den Jobcentern mit, damit sie ihre Angebot verbessern können. Fallen die Erkenntnisse negativ aus, informiert die BA auch die Fachkundigen Stellen, die die jeweilige Maßnahme oder den Träger zugelassen haben.

Anbieterbewertung

Auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Bildungsangeboten bewerten die Qualität und damit den Erfolg der geförderten Maßnahmen.

Der Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen (AMDL)

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfdienstes kontrollieren die Qualität von Arbeitsmarktdienstleistungen, die von Trägern angeboten werden. Dies betrifft unter anderem Maßnahmen,

  • die über die Vertrags- und Vergabeordnung für Leistungen (VoL) vergeben werden,
  • die der Förderung der beruflichen Weiterbildung dienen,
  • die über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein genutzt werden können oder
  • die im Rahmen des Bundesprogramms Berufseinstiegsbegleitung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert werden.
Ziel der Überprüfungen ist es, die jeweilige Maßnahme zu verbessern und die Arbeitsmarktdienstleistung weiterzuentwickeln.

Das wird geprüft

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfdienstes erhalten durch ihre Arbeit vor Ort Antworten auf die folgenden Fragen:

  • Wird die Maßnahme den Bedürfnissen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gerecht?
  • Hat die Maßnahme einen Bezug zur Praxis?
  • Werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Jobsuche unterstützt?
  • Ist der Träger in den regionalen Arbeitsmarkt eingebunden?
Der Prüfdienst untersucht Arbeitsmarktdienstleistungen auch nach weiteren Kriterien. Er ermittelt zum Beispiel, nach welchen Methoden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgewählt werden oder wie die jeweilige Maßnahmekonzeption umgesetzt wurde.

Prüfungsgrundlagen

Je nach Maßnahme erfolgt die Prüfung auf unterschiedlichen Grundlagen. Bei Arbeitsmarktdienstleistungen, die unter das Vergaberecht fallen, sind das zum Beispiel:

  • die Ausschreibungsunterlagen
  • das Angebotskonzept
  • die Vertragsurkunde
  • die Nachweise und Unterlagen (z.B. Durchführungskonzept oder Nachweise zu Personal, Räumlichkeiten sowie Ausstattung)
Bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Maßnahmen mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gelten die Anforderungen des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB III) sowie die Zulassungsvoraussetzungen.

Prüfungsablauf

Der Prüfdienst informiert die Träger in der Regel spätestens 2 Tage vor dem Termin. Bei einer Prüfung ist die Dienststelle vor Ort beteiligt. Geprüft wird planmäßig sowie aufgrund von Hinweisen der Arbeitsagenturen, Jobcenter, den Regionalen Einkaufszentren oder des Kundenreaktionsmanagements. Die Ergebnisse gibt der Prüfdienst in einem ausführlichen Abschlussgespräch an den Träger weiter. Zusätzlich erhält er eine schriftliche Darstellung, die auch an die Dienststelle und die Fachkundige Stelle oder das Regionale Einkaufszentrum geht. Daraufhin muss der Träger darstellen, wie er die Verbesserungen und Hinweise umsetzen will. Die Umsetzung überwacht die zuständige Arbeitsagentur oder das Jobcenter.

Ergebnisauswertung

Der Prüfdienst verwendet standardisierte Bewertungssysteme, um seine Arbeit auszuwerten und zu dokumentieren. So kann er alle Ergebnisse einer Arbeitsmarktdienstleistung vergleichen. In der Auswertung listet er Feststellungen und Hinweise auf und drückt die Qualität der Maßnahme als Prozentwert aus. Er stellt nicht nur Schwachstellen fest, sondern nennt auch Beispiele für besonders gelungene Maßnahmen. Auf diese Weise können die Arbeitsmarktdienstleistungen fortwährend verbessert beziehungsweise weiterentwickelt werden. Aus den gesammelten Auswertungen ermittelt der Prüfdienst Bundesdurchschnittswerte. So können Träger feststellen, ob ihr ermittelter Prozentwert über oder unter dem Durchschnitt liegt:

Bildungszielplanung

Sie sind Bildungsträger und möchten sich über die Bedürfnisse des Marktes aus Sicht des Jobcenter Rhein-Neckar-Kreises in Kooperation mit der Agentur für Arbeit Heidelberg und dem Jobcenter Heidelberg informieren? Erfahren Sie in der Bildungszielplanung alles Wichtige hierzu.

Bildungszielplanung 2021

Arbeitsgelegenheit

Sie möchten arbeitssuchenden Menschen auf ihrem Weg zurück in den regulären Arbeitsmarkt unterstützen? Werden Sie Träger einer Arbeitsgelegenheit.

Was ist eine Arbeitsgelegenheit?

Eine Arbeitsgelegenheit (1,50€-Job) ist eine Eingliederungsmaßnahme für Arbeitslosengeld II-Empfänger, bei der in einem geschützten Rahmen Tätigkeiten ausgeübt werden, die zusätzlich sind, der Allgemeinheit dienen und wettbewerbsneutral sind. Eine Arbeitsgelegenheit begründet somit kein Arbeitsverhältnis.

Was ist das Ziel einer Arbeitsgelegenheit?

Ziel einer Arbeitsgelegenheit ist die (Wieder-)Herstellung und Aufrechterhaltung der Beschäftigungsfähigkeit von Personen, die aufgrund von schwierigen Lebensumständen aktuell nicht dazu in der Lage sind, einer Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt nachzugehen.

Welche Förderung erhält der Träger?

Auf Antrag werden die unmittelbar im Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeiten im Rahmen der Arbeitsgelegenheit erforderlichen Kosten erstattet.

Was erhält der Teilnehmer?

Während der Teilnahme erhalten Sie vom Jobcenter als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung i.H.v. 1,50 € pro Stunde. Die Kranken- und Pflegeversicherung ist im Rahmen der Weiterzahlung der Grundsicherung gewährleistet. Die Unfallversicherung hat der Träger sicherzustellen.

Besteht ein Rechtsanspruch auf eine Arbeitsgelegenheit?

Nein, auf die Leistung besteht kein Rechtsanspruch. Arbeitsgelegenheiten dürfen nur gewährt werden, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind und soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Wo wird die Arbeitsgelegenheit beantragt?

Die Arbeitsgelegenheiten sind vor Beginn vom Träger beim Team für zusammengefasste Aufgaben zu beantragen.