Organe des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis
Die Trägerversammlung
Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten der gemeinsamen Einrichtung (§ 44c SGB II).
In ihr sind Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers je zur Hälfte vertreten.
Die Trägerversammlung setzt sich derzeit wie folgt zusammen:
- Herr Stefan Dallinger (Landrat des Rhein-Neckar-Kreises) als Vorsitzender
- Herr Ulrich Bäuerlein (Dezernent I, Vertreter der kommunalen Seite)
- Frau Silvia Kempf (Dezernentin II, Vertreterin der kommunalen Seite)
- Herr Klaus Pawlowski (Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Heidelberg)
- Frau Janine Stieler (Geschäftsführerin operativ der Agentur für Arbeit Heidelberg)
- Frau Franziska Bender (Geschäftsführerin Interner Service Mannheim)
Beirat
Die Agenturen für Arbeit arbeiten nach § 18 SGB II bei der Erbringung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit eng mit den Akteuren des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere den Gemeinden, Kreisen, den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertretern der Arbeitgeber, den Vertretern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen zusammen. Als beratendes Gremium ist daher nach § 18 d SGB II i. V. mit § 44 b SGB II in jeder gemeinsamer Einrichtung ein örtlicher Beirat zu bilden. Der Beirat des Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis tagt mindestens zweimal jährlich. Den Vorsitz hat Geschäftsführerin Frau Jung.