Geldleistungen

Im Folgenden erhalten Sie einen ersten Einblick in die Geldleistungen des Jobcenters. Haben Sie weitergehende Fragen? – Melden Sie sich gerne über jobcenter.digital bei uns oder vereinbaren Sie online einen Termin!

Die Ausführungen auf dieser Homepage begründen keine Rechtsansprüche auf Leistungen. Zusicherungen können im SGB II nur schriftlich erteilt werden (§ 34 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB X).