Ihr Lebensunterhalt wird mit Leistungen für den Regelbedarf abgesichert. Der Regelbedarf ist ein Durchschnittswert. Das heißt, es wird bestimmt, wie viel Geld ein Mensch im Durchschnitt zum Leben braucht.
Der Regelbedarf umfasst Ihre Kosten für das tägliche Leben, zum Beispiel für Lebensmittel, Kleidung, Strom (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege und weitere Dinge des täglichen Lebens.
Ihren Regelbedarf erhalten Sie in einem monatlichen Pauschalbetrag. Wie dieser verwendet wird, ist Ihre Entscheidung. Zu den regelmäßig anfallenden Kosten für Lebensmittel müssen Sie auch unregelmäßig anfallende Ausgaben wie zum Beispiel Kleidung oder Elektrogeräte aus dem Regelbedarf abdecken. Es wird empfohlen monatlich einen Betrag zu sparen für den Fall, dass zum Beispiel ein Haushaltsgerät ersetzt oder repariert werden muss.
Der Regelbedarf wird jährlich bundeseinheitlich neu bestimmt und ist in verschiedene Stufen aufgeteilt. Die Höhe des Regelbedarfs richtet sich unter anderem nach dem Alter oder der Familiensituation.
Monatlicher Regelbedarfe seit dem 01.01.2024:
Personen |
Regelbedarf |
Alleinstehende, Alleinerziehende, volljährige Personen mit minderjährigem/n Partner/in |
563 Euro |
Volljährige (Ehe-) Partner/in in der Bedarfsgemeinschaft jeweils |
506 Euro |
Volljährige Person unter 25 Jahren ohne eigenen Haushalt |
402 Euro |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und minderjährige Partner/in |
420 Euro |
Kinder von 6 bis 13 Jahren |
348 Euro |
Kinder von 0 bis 5 Jahren |
318 Euro |