Über unser Jobcenter

Entdecken Sie das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis

Ihre Anlaufstelle für Grundsicherung und Unterstützung

Zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende haben der Rhein-Neckar-Kreis und die Agentur für Arbeit Heidelberg eine gemeinsame Einrichtung, das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis, gebildet. Diese Zusammenarbeit von Agentur für Arbeit und dem kommunalen Träger gewährleistet eine bürgerfreundliche Leistungsgewährung aus einer Hand sowie maßgeschneiderte Lösungen für individuelle Bedürfnisse. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zu begleiten.

Grußwort der Geschäftsführerin

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

liebe Kundinnen und Kunden des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis, ich freue mich, Sie auf der Homepage des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis zu begrüßen. Probiere es aus! Riskiert etwas! Sieh es als Chance! Komm ins Handeln! Sind unsere Leitsätze. Unsere Dienstleistungs- und Weiterbildungsangebote sollen dazu anregen, ins eigene Handeln zu kommen und neue Wege zu beschreiten.

Als Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis leisten wir gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern auf dem lokalen Arbeitsmarkt Unterstützung in persönlich und finanziell schwierigen Situationen. Gemeinsam mit unseren kommunalen Partnern bieten wir Hilfe suchenden Menschen Unterstützung an, damit diese in die Lage versetzt werden, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften zu bestreiten.

Unsere Internetseite bietet einen ersten Überblick über die Aufgaben, Leistungen und Angebote des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis.

Ich wünsche Ihnen einen informativen Besuch unserer Seite!

Herzliche Grüße
Janina Jung, Geschäftsführerin

Organe des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis

Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten der gemeinsamen Einrichtung (§ 44c SGB II). Die Trägerversammlung hat 6 Mitglieder, von denen jeweils 3 Mitglieder von der Agentur für Arbeit und 3 Mitglieder vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis benannt werden. Den Vorsitz der Trägerversammlung hat aktuell der Landrat des Rhein-Neckar-Kreises.

Beirat

In jedem Jobcenter wird als beratendes Gremium ein örtlicher Beirat gebildet (§18d SGB II). Der Beirat berät das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen, sowie bei der Entwicklung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms. Die Trägerversammlung beruft die Mitglieder des Beirats auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes. Der Beirat des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Landratsamtes, der Agentur für Arbeit sowie Repräsentantinnen und Repräsentanten der freien Wohlfahrtspflege, der Kammern, der berufsständischen Organisationen, der Arbeitgeber/innen und der Arbeitnehmer/innen. Der Beirat des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis tagt mindestens zweimal jährlich. Den Vorsitz hat die Geschäftsführerin, Frau Jung.

Organisation

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis stehen Ihnen für alle Fragen rund um die Grundsicherung zur Verfügung. Darüber hinaus begleiten wir Sie in der Gestaltung Ihrer beruflichen Zukunft.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP)

Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP) dient der Information der Beteiligten des lokalen Arbeitsmarktes, der Bürgerinnen und Bürger und der Mitarbeitenden über die strategische Ausrichtung und die Arbeitsschwerpunkte im Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis

Bildungszielplanung

Die gemeinsame Bildungszielplanung des Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis zeigt die Weiterbildungs- und Umschulungsschwerpunkte für das Jahr 2026 auf. Die Bildungszielplanung ist eine Orientierungshilfe, Inhalte orientieren sich am aktuellen Fachkräftebedarf und den zu erwartenden Entwicklungen des Arbeitsmarktes.

Lob / Kritik / Anregung

Kundenreaktionsmanagement – Ihre Meinung ist uns wichtig

Kundenreaktionen liefern wichtige Informationen über die Qualität unserer Dienstleistungen.

Wir freuen uns deshalb über Ideen, Anregungen und auch Lob. Wir nehmen jedoch auch Ihre Probleme und Beschwerden ernst und werden mit Ihnen gemeinsam versuchen, eine Lösung zu finden.
Richten Sie gerne Ihre Wünsche, Ihre Anregungen oder Ihre Beschwerden unter Angabe Ihrer Daten und Ihrer Kundennummer oder Ihrer Bedarfsgemeinschaftsnummer an den hier hinterlegten Kontakt.

Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis
Kundenreaktionsmanagement
Czernyring 22/10
69115 Heidelberg

E-Mail: JC-RNK.Kundenreaktionsmanagement@jobcenter-ge.de

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