Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.jobcenter-rnk.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar.
2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.05.2025 erstellt.
Die Webseite wurde nach der Content Accessibility Guidelines (WCAG) sowie nach den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) geprüft
Die Erklärung wurde zuletzt am 20.05.2025 überprüft.
3. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis
Czernyring 22/12
69115 Heidelberg
Telefon: 0800 4 5555 00
E-Mail: JC-RNK.Webautoren@jobcenter-ge.de
4. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0800 4 5555 00
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.