Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (kurz: BCA) setzt sich im Auftrag des Jobcenters für eine Verbesserung der Beschäftigungschancen arbeitsuchender Personen mit familiären Verpflichtungen ein. Die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Beseitigung und Verhinderung von Benachteiligung wegen des Geschlechts sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind im Sozialgesetzbuch § 18 e SGB II fest verankert.
Die BCA ist dabei unter anderem Ansprechpartnerin für Fragen zur Gleichstellung von Frauen und Männer am Arbeitsmarkt sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie informiert, berät und unterstützt insbesondere Arbeitssuchende mit familiären Verpflichtungen aufgrund Pflege und/oder Erziehung, Arbeitgebende sowie deren Organisationen wie auch Institutionen und Netzwerke, welche im Bereich Vereinbarkeit von Beruf und Familie tätig sind.
Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Wenn Sie Fragen haben zum Wiedereinstieg ins Berufsleben nach einer Familienphase oder zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wenden Sie sich gerne an Frau Wagner, die BCA des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis. Sie werden bei Ihren Fragestellungen unterstützt und bei Bedarf an die richtige Ansprechperson für ein persönliches Gespräch weitervermittelt.